Sie konnten bei einer Fahrausweiskontrolle unserem Zugpersonal keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen? Gemäß §6 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) in Verbindung mit den jeweils gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen sind Sie zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60,00 € verpflichtet.